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Juvigo-Reiseschutz

Mit unserem starken Partner HanseMerkur mit über 140 Jahren Erfahrung bieten wir euch einen qualitativ exzellenten Versicherungsschutz!

Wir haben für euch die besten Konditionen ausgehandelt und können euch ein besseres Angebot machen, als ihr individuell bei einem Versicherer buchen könntet.

Reise-Rücktrittsversicherung

Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für euch: Ihr tragt keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulant behandelte Erkrankungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,– EUR / CHF).

5-Sterne-Premium-Schutz

Der Premium-Schutz sichert euren Urlaub perfekt ab – denn hier erhaltet ihr die wichtigsten Reiseversicherungen praktisch in einem Paket. Unser Premium-Schutzpaket bietet euch neben der oben beschriebenen Reise-Rücktrittsversicherung zusätzlich noch folgende weitere Leistungen:

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Außerdem tragen wir die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

Reisegepäck-Versicherung

Bei Beschädigung oder Abhandenkommen eures mitgeführten Gepäcks ersetzen wir euch den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,– EUR / CHF. Wird euer Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstatten wir alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,– EUR / CHF. Das Ganze ohne Selbstbehalt für euch.

Reise-Unfallversicherung

Im Invaliditätsfall durch einen Unfall zahlen wir euch ein einmaliges Schmerzensgeld, je nach Grad der dauerhaften Verletzung. Bei Unfalltod beträgt die Leistung 20.000,– EUR / CHF. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,– EUR / CHF.

Reise-Krankenversicherungen

Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstatten wir u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland. Das Ganze ohne Selbstbehalt für euch.

Notfall-Versicherung

Unser Notruf-Service steht euch während der Reise an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung. Dieser beinhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenverlust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln.

Reise-Haftpflichtversicherung

Ihr genießt Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme beträgt max. 1,5 Mio. EUR / CHF, davon bei Mietsachschäden bis max. 25.000,– EUR / CHF (Selbstbehalt bei Mietsachschäden beträgt 20 %, min. 50,– EUR / CHF).

Bei einem Versicherungsabschluss erhaltet ihr die kompletten Versicherungsbedingungen. Bitte schließt eure Reiseversicherung möglichst mit der Reisebuchung ab, um von Anfang an den Versicherungsschutz zu genießen. Ansonsten gelten unsere Abschlussfristen, die wir euch gerne mitteilen.

 5-Sterne-PremiumschutzReise-Rücktrittsversicherung
Reisepreis bis EUREinzelperson in EUR / CHFEinzelperson in EUR / CHF
100,–7,–4,–
200,–11,–6,–
400,–16,–12,–
600,–22,–15,–
700,–25,–18,–
800,–27,–21,–
1.000,–33,–26,–
1.500,–44,–39,–
2.000,–55,–49,–
2.500,–85,–65,–
3.000,–122,–79,–
4.000,–145,–99,–
5.000,–175,–129,–
6.000,–245,–189,–
7.000,–299,–239,–

Corona-Reiseschutz

Damit ihr auch in Zeiten von Corona rundum abgesichert seid, bieten wir euch zusätzlich den neuen Corona-Reiseschutz. Dieser kann nur in Kombination mit der klassischen Reiserücktrittsversicherung oder dem 5-Sterne-Premium-Schutz gebucht werden. Zusätzlich zu den in der von euch zuerst gewählten Versicherung deckt der Corona-Reiseschutz folgende Leistungen ab:

Absicherung vor der Reise

Solltet ihr infolge einer behördlichen Maßnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (bsp. Arzt) in häusliche Quarantäne gesetzt werden, dann übernehmen wir die Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Dies gilt auch bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise.

Absicherung während der Reise (nur in Kombination mit 5-Sterne-Premiumschutz)

Bei Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (bsp. Arzt) und bei der Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Rückreise, erstatten wir die nicht genutzten Reiseleistungen bzw. den vollen Reisepreis bei Abbruch in der 1. Hälfte der Reise (max. bis zum 8. Reisetag), die Rückreise-Mehrkosten und die Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt.