Die aktuelle Situation ist für uns und unsere Veranstalter eine nie dagewesene Lage, die alle Menschen vor große Herausforderungen stellt. Neben persönlichen Einschränkungen gibt es vor allem auch wirtschaftliche Einbußen, die für Einige existenzielle Folgen haben können.
Die vermutlich drängendste Frage: Wer trägt die Kosten?
Jeder trägt seine Kosten selbst:
- Gastgeber tragen die entgangenen Einnahmen aus der Vermietung
- Reisegäste müssen eventuelle Zusatzkosten für vorzeitiges Abreisen tragen
- Schadenersatz müssen weder Gastgeber noch Veranstalter leisten
- Gastgeber haben bei behördlichen Maßnahmen unter Umständen Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
Hilfsangebote für betroffene Unternehmen
Kurzarbeitergeld:
Um Beschäftigte nicht kündigen zu müssen, können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeit einführen. Dabei wird die eigentliche Stundenanzahl reduziert und die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent der entfallenden Lohnzahlung.
Ein Rechenbeispiel:
Paul arbeitet 40 Stunden und verdient 2000 Euro brutto. Geht er zu 50% in Kurzarbeit, dann bekommt er 1000 Euro brutto für 20h. Von den restlichen 1000 Euro übernimmt die Arbeitsagentur 60%, wenn Paul mindestens ein Kind hat sogar 67%. Er erhält also 1600 Euro bzw. 1670 Euro brutto für 20 Arbeitsstunden.
Dadurch kann der Arbeitgeber enorm einsparen und die Arbeitsplätze erhalten, sobald sich die wirtschaftliche Lage wieder beruhigt hat. Alle Informationen und Vorraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Steuern:
Hier besteht die Möglichkeit der Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundung von Steuerforderungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Weitere Infos dazu gibt dir dein örtliches Finanzamt.
Kurzfristige Kredite:
Um Liquidität von Unternehmen zu gewährleisten hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen.
Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe die etablierte Förderinstrumente zur Verfügung.
Welche Unterstützung, je nach Unternehmensgröße und -alter für dich passend ist, erfährt du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Zum Nachlesen:
Deutscher Tourismusverband (Link leider nicht mehr abrufbar)
Bundesministerium der Finanzen & Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Link leider nicht mehr abrufbar)
Gründerszene.de (Link leider nicht mehr abrufbar)
Du bietest auch Klassenfahrten an? Hier findest du eine Übersicht aller Bundesländer und der jeweiligen Kostenerstattung bei Ausfall deiner Klassenfahrten: „Klassenfahrt abgesagt!“ >>>
Für weitere Fragen stehen dir auch gerne unsere Kundenberater zur Verfügung. Du erreichst sie unter der 030 – 86 800 10 60.
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