Ferienbetreuung: Das können Sie absetzen
Ferien in Deutschland sind für viele berufstätige Eltern immer eine Herausforderung. Die Kinder sind in der Regel in dieser Zeit in Kindertagesstätten, Horteinrichtungen sowie bei den Großeltern oder Verwandten untergebracht.
Sehr beliebt sind seit einigen Jahren Aufenthalte in Ferienlagern und Ferienfreizeiten. Egal, ob allein oder mit Freunden, die Kinder wollen Spaß haben, neue Abenteuer entdecken und wünschen sich coole und lustige Betreuer.
Für einige Familien sind die Kosten für ein Feriencamp tragbar, andere Familien müssen sich die Gelder zusammen sparen. Der Gedanke daran, dass ein Ferienlager und Sommercamp steuerlich absetzbar ist, ist bei vielen Familien nicht vorhanden.
Was können Sie als Betroffene steuerlich absetzen, wenn Sie Ihr Kind in der Ferienzeit betreuen lassen
Eltern können Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen wie z.B. die Unterbringung im Kindergarten oder Hort, bei einer Tagesmutter oder einem Babysitter. Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Ausgaben ist, dass es sich um eine „behütende und beaufsichtigende Betreuung“ handelt.
Nicht alle Betreuungskosten für Kinder und Schüler sind steuerlich absetzbar
Einige Aufwendungen zählen aber nicht dazu, zum Beispiel Kosten für eine Ferienfreizeit und ein Sommercamp. Denn diese Ausgaben gehören nach Ansicht des Finanzamtes zur Freizeitgestaltung und könnten deshalb in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden.
Das Problem beim Ferienaufenthalt wie Ferienlager und Sommercamp ist, dass das Finanzamt einen Sonderausgabenabzug nicht zulässt, wenn bei der Kinderbetreuung Ausgaben für sportliche und andere Freizeitgestaltungen anfallen.
Wenn Sie noch Fragen zu einem Ferienlager haben, dann melden Sie sich bei unserem Kundenservice. Unsere Kundenberater helfen Ihnen dabei.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unser Artikel lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.
Unsere Kundenberater erreichen Sie Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr unter der 030 – 86 800 10 60 oder schreiben eine E-Mail an beratung@juvigo.de.
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